Die Kategorie der D.O.P.-Weine umfasst in Italien die D.O.C-Weine. (Denominazione di Origine Controllata) und die D.O.C.G.-Weine (Denominazione di Origine Controllata e Garantita).
Die mit der europäischen geschützten Ursprungsbezeichnung gekennzeichneten Weine sind in einem geographisch begrenztem Bereich mit bestimmten klimatischen und organoleptischen Eigenschaften hergestellt, die im Vorhinein durch die Vorschriften der Produktionsdisziplinen festgelegt sind
Die Produktionsdisziplinen bestimmen die zur Herstellung genehmigten Weinarten, die pro Hektar Weingut erhältliche Quantität an Weintrauben, die zu verwendende Varietät, den Umwandlungserhalt von Trauben in Wein, die mindeste natürliche und die zum Verbrauch alkoholische Gradation, und schließlich die Dauer eines eventuellen Alterungsprozesses. Die zur Herstellung eines D.O.P.-Weins verwendeten Trauben werden zu 100% in der geographisch begrenzten Gegend produziert und verarbeitet.
Der komplette Produktionszyklus (vom Weingut bis zur Flasche) muss gemäß den strengen Vorschriften der Produktionsdisziplinen erfolgen. Zudem unterliegt die Qualität der D.O.P.-Weine (D.O.C. und D.O.C.G.) vor der Freistellung zum Verkauf auch mehreren chemisch-physischen und organoleptischen Analysen, um zu sichern, dass sie den vorgeschriebenen Parametern der Produktionsdisziplinen entspricht.
Die Produktion von D.O.C.G.-Weinen untersteht zudem der Beachtung strenger Herstellungsvorschriften und muss sich den D.O.C.-Weinen gegenüber an einschränkender Produktionsdisziplinen halten. Bevor sie das Gütesiegel D.O.C.G. erhalten, müssen die Weine zuerst mindestens fünf Jahre lang zu den D.O.C.- Weinen gezählt haben.
Jede einzelne Weinflasche mit einem D.O..C.G.-Gütesiegel muss ein staatliches Kennzeichen aufweisen, d.h. ein am Flaschenhals positioniertes Etikette mit einem vom Staat gewährten, alphanumerischem Code. Für jede einzelne Flasche wird den Flaschenabfüllern ein solches Etikette zugeordnet.
Bezeichnet den Namen einer Region, eines bestimmten Orts oder, im Ausnahmefall, eines Landes, die den Namen des Weins bestimmen – der Anbau des Weins erfolgt also in der bestimmten Region, in dem bestimmten Ort oder Land und seine Qualität, Reputation oder weitere Eigenschaften können der geographischen Herkunft des Produkts zugeschrieben werden. Mindestens 85% der zur Herstellung des I.G.P.-Weins verwendeten Trauben stammen einzig aus dieser bestimmten geographischen Zone. Zur Produktion der I.G.P.-Weine wurde die Begrenzung des Bereichs zur Weinherstellung eingeführt: Es ist nicht mehr erlaubt, einen I.G.P.-Wein mit Trauben herzustellen, die in einer bestimmten Region gelesen aber in einem anderen geographischen Bereich önologisch verarbeitet werden (mit Ausnahme von 15% der Trauben, die von außerhalb der begrenzten Zone stammen dürfen). Außerdem unterstehen I.G.P.-Weine strengen Kontrollprozeduren.
Die allgemeinen Weine, die eine Angabe über Jahresgang und Weingut aufweisen können, verfügen über keinerlei Hinweis bezüglich des Ursprungs und ihre Herstellung kann mit aus unterschiedlichen Gegenden oder Mitgliedstaaten stammenden Trauben erfolgen. Auf dem Etikette kann der Jahrgang oder die verwendete Traubenvarietät angegeben sein.